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Startseite » Kaffeestübli: » Plauder-Ecke » Schweiz: Interpellation zur Freigabe von Software eingereicht (In der Schweiz hat die Parlamentarische Gruppe »Digitale Nachhaltigkeit« eine förmliche parlamentarische Anfrage an die Regierung zur Freigabe von Open Source Software eingebracht)
Schweiz: Interpellation zur Freigabe von Software eingereicht [Beitrag #708] Mo, 24 Dezember 2012 00:35
Wolfi ist gerade offline  Wolfi
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Die Open Source Studie Schweiz 2012 spricht eine klare Sprache. Von den über 200 untersuchten Unternehmen und Behörden nutzen 93% bewusst Open Source Software und gedenken dies noch auszubauen.

Nationalrat und Mitglied des Kernteams der Parlamentarischen Gruppe »Digitale Nachhaltigkeit« Thomas Weibel hat eine Anfrage eingebracht, die wesentliche Fragen zur Freigabe von Software durch Behörden klären soll. Die Interpellation wurde von 18 weiteren Nationalräten aus unterschiedlichen Parteien unterzeichnet.

Es ist, nicht nur in der Schweiz, allgemeine Praxis, dass die öffentliche Hand Software für ihren Bedarf entweder selbst erstellt oder von externen Dienstleitern erstellen lässt, womit die Lizenzen bei der Verwaltung liegen. Die »E-Government-Strategie Schweiz« formuliert hier explizit: »Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards: Dank dem Prinzip Einmal entwickeln mehrfach anwenden, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.« Die Plattform »Open eGov« fördert die Wiederverwendung von Software-Komponenten und Shared Services. Verschiedene Verwaltungsstellen wie z.B. das Bundesamt für Landestopografie, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement oder das Bundesgericht veröffentlichen eigene Software auch unter freien Lizenzen.

Dazu stellt die Interpellation des Nationalrats Weibel die Frage, welche Software-Lösungen von welchen Bundesstellen bestehen, für welche die Urheberrechte beim Bund liegen. Darüber hinaus möchte er geklärt wissen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Software-Lösungen unter freien Lizenzen freizugeben. Hier könnten Anpassungen von Verordnungen und Gesetzesänderungen den Weg zu Einsparungen ebnen und offene Standards weiter durchsetzen.

Gerade in behördlichen Software-Nischen können oft proprietäre Anbieter mit ihrer Einzellösung überzogene Preise erzielen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Kanton Zug im Jahr 2010 seine Geschäftsverwaltungssoftware freigegeben. Ein Jahr später folgte das Bundesgericht mit der Software OpenJustitia.

Die Parlamentarische Gruppe »Digitale Nachhaltigkeit« hofft nun, mit ihrer parlamentarischen Anfrage die Lösung solcher Probleme herbeiführen zu können. Mit einer Antwort des Bundesrats wird bis zum März 2013 gerechnet. Insgesamt sind europaweit rund 2500 Open-Source-Projekte von öffentlichen Institutionen behördlich im Einsatz, wie die von der europäischen Kommission geförderte Plattform Open Source Observation Repository OSOR zu berichten weiß.

http://www.pro-linux.de

[Aktualisiert am: Mo, 24 Dezember 2012 00:36]

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